Nördliche Speicherstraße
Bebauungsplan
Bebauungsplan Nördliche Speicherstraße verabschiedet.
Wer hohe Türme bauen will, muss bekanntlich lange beim Fundament verweilen. Für die Entwicklung des Areals Nördliche Speicherstraße ist das Fundament nun endgültig gelegt: es darf gebaut werden! Einstimmig beschloss der Dortmunder Stadtrat am 26.09.2024 den Bebauungsplan InN 246 – Nördliche Speicherstraße. Mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Dortmund erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Das heißt, er legt verbindlich fest, wie und was gebaut werden darf und bildet die Grundlage für spätere Baugenehmigungen.
Es geht weiter!
Die historische Gebäudezeile Speicherstraße 41 – 45 sowie die Quartiersgarage im Süden des Projektgebietes bildeten bereits den Auftakt für die Vermarktungsaktivitäten von d-Port21. Auf Basis des verabschiedeten Bebauungsplans werden die Ärmel für die Vermarktung nun noch ein weiteres Stück höhergekrempelt. Dabei wird die Grundidee, ein „Quartier für alle“ zu entwickeln, konsequent weiterverfolgt. Da die zwischenzeitlich an einer Ansiedlung interessierte FH Dortmund nach eingehender Prüfung festgestellt hat, dass sie einen größeren Flächenbedarf hat, heißt es nun: Leinen los für alle Investorinnen und Investoren. Kontakt: info@d-port21.com